Informationen zum Wiedereinstieg in den Sport- und Trainingsbetrieb

Da der SCV in einigen Sportarten sukzessive wieder mit dem Training beginnen wird, bzw. bereits begonnen hat, hierzu einige allgemeine Informationen.

Der Wiedereinstieg in den Sport- und Trainingsbetrieb/SCV Neuenbeken ist grundsätzlich abhängig von der Genehmigung der von uns eingereichten Hygiene-Konzepte für die einzelnen Sportarten durch die Stadt Paderborn. Erst wenn diese Genehmigungen vorliegen, kann in den Sportarten wieder trainiert werden.

Die Hygieneregeln (zu Covid-19), die auf/in unseren Sportstätten gelten, sind auf der jeweiligen Anlage durch Aushang kenntlich gemacht (ebenfalls abrufbar im Downloadbereich). Diese Regeln sind von allen Teilnehmenden zwingend zu befolgen. Ebenfalls befolgt werden müssen die Verbandsauflagen der jeweiligen Sportarten, die in gesonderten Konzepten hinterlegt sind und in unseren Abteilungen umgesetzt werden.

Generell gilt:
– Trainingsteilnehmer dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome aufweisen.
– Trainingsteilnehmer dürfen mindestens zwei Wochen vor Teilnahme keinen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person gehabt haben.
Dies ist vor jedem Trainingsbeginn schriftlich, mit Eintrag in die Anwesenheitsliste, zu bestätigen.

– Bei Minderjährigen ist vor Trainingsbeginn einmalig die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einzuholen.

– Gästen und Zuschauern ist der Zutritt zu den Sportstätten nicht gestattet. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen durch eine Person begleitet werden. Auch für Begleitpersonen gelten die jeweiligen Hygieneregeln.

– Außerhalb der genehmigten Belegungszeiten ist eine Nutzung der städtischen Sportanlagen (Bekekampfbahn, Gerhard-Schrader-Sporthalle) nicht erlaubt.

Desinfektionsmittel (Hand, Fläche) und Einmalhandschuhe werden vom Verein zur Verfügung gestellt. Ausreichend vorhanden sind ebenfalls Seife und Einmalhandtücher. Einen Mund-/Nasenschutz muss jeder Teilnehmer selbst mitbringen.

Wir bitten um Verständnis, dass der Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb nur schrittweise erfolgen kann. In einigen Sportbereichen sind die Auflagen hoch. Eine Umsetzung gestaltet sich somit schwierig, bzw. der Sportbetrieb ist dort momentan nicht sinnvoll.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass der SCV Neuenbeken e.V. keinerlei Haftung für Ansprüche entstehend aus einer Infektion mit Covid-19 übernimmt. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr.

gez. Hauptvorstand SCV Neuenbeken

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